
Standfläche: 3×2 Meter
Gebühr: 5,00 Euro
Hinter der Standfläche ist das Abstellen von Fahrzeugen (PKW, Transporter usw.) nicht möglich. Der Deckenplatz ist ausschließlich zu Fuß erreichbar – auch für Auf- und Abbauarbeiten. Parkmöglichkeiten stehen jedoch auf dem Veranstaltungsgelände zur Verfügung.
Der Betriebshof ist vollständig asphaltiert. Es ist kein Sonnen- oder Regenschutz vorhanden.
Aufbau- und Abbauzeiten
• Aufbau der Stände: 08.00 Uhr bis 10.00 Uhr
• Abbau der Stände: 15.00 Uhr bis 15.45 Uhr
Verkaufszeit
• 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Teilnahmebedingung des A.R.T. Kinderflohmarktes
1.) Mit Anmietung des Standplatzes auf dem Veranstaltungsort werden die Teilnahmebedingungen anerkannt.
2.) Die Zuteilung eines Platzes erfolgt durch den Zweckverband A.R.T beim Einlass auf das Gelände am 23.08.2025. Vorab wird es keine konkrete Zuordnung von Platznummern geben.
3.) Einschränkung Befahrbarkeit des Veranstaltungsgeländes:
· Zwischen 08:00 und 10:00 Uhr (während des Aufbaus der Stände) ist das Verlassen des Veranstaltungsgeländes mit Fahrzeugen (z. B. PKW oder Transporter) nicht möglich.
· Aus Sicherheitsgründen ist auch während der Veranstaltungszeit von 10:30 bis 15:00 Uhr das Verlassen des Geländes mit Fahrzeugen untersagt. Diese Maßnahme dient dem Schutz aller Beteiligten und muss zwingend eingehalten werden.
4.) Autostandplatz: Standfläche 3×3 Meter – Standgebühr 10,00 Euro
· Hinter dem Standplatz kann 1 Fahrzeug abgestellt werden. Die Zufahrt zum Standplatz kann nur mit einem Fahrzeug erfolgen.
5.) Deckenstandplatz: Standfläche 2×3 Meter – Standgebühr 5,00 Euro
· Die Standfläche ist nur zu Fuß (auch für den Auf- und Abbau) erreichbar. Parkplätze befinden sich in der Nähe auf dem Veranstaltungsgelände.
6.) Jeder ist verpflichtet, seinen angemieteten Platz sauber zu hinterlassen.
7.) Zufahrten und Rettungswege sind in jedem Fall freizuhalten.
8.) Während des gesamten Aufenthaltes auf dem Betriebsgelände gilt es, sich an die Anweisungen des A.R.T. Betriebspersonals zu halten.
9.) Der Verkauf von gefälschten Markenartikeln, Pornografie, Raubkopien, lebenden Tieren, Gegenständen mit nationalsozialistischen Kennzeichnungen, Waffen sowie Lebensmittel in aller Form sind untersagt.
10.) Die Jugendschutzbestimmungen für den Verkauf von digitalen Medien sind einzuhalten.
11.) Der Verkauf von Neuware ist nicht gestattet.
12.) Das Angebot des A.R.T. richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Gewerbliche Verkäufer werden nicht berücksichtigt.
13.) Auf dem Gelände werden Film- und Videoaufnahmen erstellt.
