
👉 Standfläche DECKENPLATZ
• Standfläche: 2 x 3 Meter
• Standgebühr: 5 Euro
• Die Standfläche ist nur zu Fuß (auch für den Auf- und Abbau) erreichbar. Parkplätze befinden sich in Nähe auf der Veranstaltungsfläche.
👉 Aufbau- und Abbauzeiten
• Aufbau der Stände: 08.00 Uhr bis 10.00 Uhr
• Abbau der Stände: 15.00 Uhr bis 15.45 Uhr
👉 Verkaufszeit
• 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr
👉 Sonstiges
• Es sind sanitäre Anlagen vorhanden.
• Bitte denken Sie an Regen- bzw. Sonnenschutz. Das Gelände ist asphaltiert und nicht überdacht.
• Essen und Getränke erhalten Sie am Cateringstand vor Ort zu familienfreundlichen Preisen.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN A.R.T. KINDERFLOHMARKT
1.) Mit Anmietung des Standplatzes auf dem Veranstaltungsort werden die Teilnahmebedingungen anerkannt.
2.) Platzvergabe:
Die Zuteilung der Standplätze erfolgt ausschließlich durch den Zweckverband A.R.T direkt beim Einlass auf das Gelände am 22.08.2026. Eine vorherige Festlegung oder Bekanntgabe konkreter Platzierungen erfolgt nicht.
3.) Einschränkung der Befahrbarkeit des Veranstaltungsgeländes:
- In der Zeit von 08:00 bis 10:00 Uhr (Aufbauphase der Stände) ist das Verlassen des Veranstaltungsgeländes mit Fahrzeugen jeglicher Art (z. B. PKW oder Transporter) strikt untersagt.
- Aus Sicherheitsgründen ist das Verlassen des Geländes mit Fahrzeugen auch während der Veranstaltungszeit von 10:30 bis 15:00 Uhr ausdrücklich verboten. Diese Regelung ist zwingend einzuhalten.
4.) Autostandplatz:
Standfläche 3 x 3 Meter – Standgebühr 10,00 Euro
- Hinter dem zugewiesenen Standplatz darf ein Fahrzeug abgestellt werden.
- Die Zufahrt zum Standplatz ist mit einem PKW / Transporter (ohne Anhänger) möglich.
- Bei Anreise mit einem Anhänger oder einem Fahrzeug, das die Größe eines Transporters überschreitet, sind verbindlich mindestens zwei Standplätze zu buchen.
5.) Deckenstandplatz:
Standfläche 2 x 3 Meter – Standgebühr 5,00 Euro
- Die Standfläche ist ausschließlich zu Fuß erreichbar, auch während der Auf- und Abbauzeiten.
- Parkmöglichkeiten stehen in unmittelbarer Nähe auf dem Veranstaltungsgelände zur Verfügung.
6.) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seinen Standplatz in ordnungsgemäß gereinigtem Zustand zu hinterlassen.
7.) Zufahrten, Rettungswege und Fluchtwege sind jederzeit uneingeschränkt freizuhalten.
8.) Während des gesamten Aufenthalts auf dem Betriebsgelände sind die Anweisungen des A.R.T.-Betriebspersonals ohne Ausnahme zu befolgen.
9.) Der Verkauf folgender Waren ist streng untersagt: gefälschte Markenartikel, pornografische Inhalte, Raubkopien, lebende Tiere, Gegenstände mit nationalsozialistischen Symbolen, Waffen sowie Lebensmittel.
10.) Die geltenden Jugendschutzbestimmungen, insbesondere beim Verkauf digitaler Medien, sind strikt einzuhalten.
11.) Der Verkauf von Neuware ist ausdrücklich nicht gestattet.
12.) Das Angebot des A.R.T. richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Gewerbliche Anbieter sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
13.) Auf dem Veranstaltungsgelände werden Film- und Videoaufnahmen angefertigt.
